Hausanschluss auf Gemeinschaftsgrund

Wer plant im Garagenhof einen Hausanschluss für die Versorgung der Garagen zu installieren, kann sich an dieser Reihenfolge orientieren.

  1. Nehmt Kontakt mit Eurem Stromversorger auf und besprecht was Ihr vor habt. Ein Blick in die TAB (Technische Anschlussbedingungen Niederspannungsnetz) und das Formularcenter macht am Anfang durchaus Sinn. Typischerweise füllt ein Fachbetrieb einen Antrag zum Anschluss an das Niederspannungsnetz aus und übergibt diesen an den Stromversorger. Bereits im Antrag wird eine geplante Leistung erwartet. Dazu unten noch etwas mehr Infos. Für den Antrag ist auch die Flurstücknummer, auf dem der Hauptanschluss stehen soll, wichtig.
    So langsam haben die Stromversorger Informationen für die Elektromobilität aufbereitet und stellen diese zur Verfügung. Zum Beispiel hier im Formularcenter der ESTW vom Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e. V. – VBEW.
  2. Euer Stromversorger plant dann den Leitungsverlauf vom nächstgelegenen Schaltschrank bis zu Eurer geplanten Hausanschlusssäule – bei uns auf einer Grundkarte im Maßstab 1 : 500.
  3. Ihr klärt das gesamte Projekt mit allen Nachbarn und holt ein wer sich wie beteiligen will, schätzt Kosten und holt Angebote verschiedener Elektriker ein. Wenn Ihr dann nach Absprache und Vertrag mit allen Nachbarn und Eigentümern das „go“ an den Stromversorger gebt, wird ungefähr folgendes passieren:
  4. Derjenige der das Projekt ggü. dem Stromversorger plant bekommt einen „Vertrag über die Bestellung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit“ (Abkürzung: Dienstbarkeit) in zweifacher Ausführung mit dem obiger Grundkarte als Bestandteil.
  5. Auf dieser Dienstbarkeit müssen ALLE Eigentümer, die im Grundbuch unter der Flurstücknummer eingetragen sind, unterschreiben. In der Dienstbarkeit ist unter anderem geregelt, dass alle Eigentümer und deren Rechtsnachfolger den Anschluss dulden und dem Stromversorger jederzeit notwendige Arbeiten, Überwachungstätigkeiten u.ä. gestatten. Die Eigentümer sichern zu, keine Erdarbeiten tiefer als 30 cm ohne Genehmigung durchzuführen, keine tiefwurzelnde Bäume und Hecken zu pflanzen mit min ca. 1m Sicherheitsabstand einzuhalten. Ebenso regelt der Vertrag welche Notarkosten auf Euch zukommen. Bei uns waren diese grob im Bereich von 200 €.
  6. Ihr gebt den „Vertrag über die Bestellung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit“ von allen unterschrieben an den Stromversorger zurück. Vielleicht wundert Ihr Euch über manche nicht passende Adresse. Ihr solltet diese gleich korrigiert zurück melden. (siehe Punkt 7.)
  7. Dann dauert es wenige Tage oder Wochen und alle dort aufgeführten Eigentümer bekommen nochmal Post vom Notar an die hinterlegte Adresse. Der Notar muss die Unterschrift durch Vorlage des Personalausweises überprüfen. Das dauert 5 Minuten und kann auch für weit entfernt wohnende Personen durch dortige Notare wahrgenommen werden. (Apostille war hier ein STichwort vom Notar)
  8. Wenn allerdings die Adressen falsch hinterlegt sind, dann bekommen die Eigentümer – genau: Keine Post, keine Info. Deshalb gleich unter Punkt 6 korrigieren.
  9. Ansonsten lohnt es sich als Planer beim Notar nachzufragen, ob Briefe zurück gekommen sind. Und die Miteigentümer per eMail immer mit zu informieren.
  10. Abschließend bekommen alle eine Abschrift der Urkunde / Info zur Beglaubigung vom Notar.

Welche Leistung bestellen und vorhalten für 14 Wallboxen?

Mit dem „Gleichzeitigkeitsfaktor (GFZ) für mehrere Ladepunkte im privaten Raum“ versucht man einen Anhaltspunkt zu bekommen, wie viel Leistung man mit dem Hauptanschluss vorhalten sollte. Man kann es aber auch planen wie folgt:

  • Initial 50A Absicherung je Phase und Berücksichtigung im Lastmanagement
    • Weil die ersten Jahre noch wenige Garagenhof-Nachbarn ein e-Fahrzeug haben
    • Vermeidung des anteiligen Baukostenzuschusses
  • Große Auslegung der Kabel auf z.B. 160 A je Phase
    • Anfangs minimal höhere Kosten aber ihr müsst bei sukzessive steigendem Strombedarf nicht die Hauptleitung tauschen, sondern seid so gut wie möglich zukunftssicher aufgestellt.

Wenn man dann später mehr Leistung benötigt:

  1. Euer Stromversorgen kann eine stärkere Absicherung installieren, die Hauptleitung passt ja.
  2. Ihr konfiguriert Euer Lastmanagement auf die dann erlaubte Leistung
  3. Ihr müsst ggf einen anteiligen Baukostenzuschuss an den Stromversorger zahlen. Deshalb ist es gut bei Errichtung der Anlage gleich fest zu legen wie viel Prozent der Wallbox-Nutzer dazu „Ja“ sagen müssen und wie dann die Kosten auf alle verteilt werden. Reicht ein Poweruser oder möchtet Ihr, dass die einfache Mehrheit entscheidet.